Beschluss des Gerichts vom 8. Juli 2010 - Strålfors/HABM (IDENTIFICATION SOLUTIONS)
(Aufhebungsklage - Klageschrift - Formerfordernisse - Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Strålfors AB (Malmö, Schweden) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Nielsen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Januar 2010 (Sache R 1112/2009-2) über die Anmeldung des Wortzeichens IDENTIFICATION SOLUTIONS als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Die Strålfors AB trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 195 vom 17.7.2010.