Language of document : ECLI:EU:T:2009:483





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2009 – Apache Footwear und Apache II Footwear/Rat

(Rechtssache T‑1/07)

„Dumping – Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in China und Vietnam – Status eines in einer Marktwirtschaft tätigen Unternehmens – Interesse der Gemeinschaft“

1.                     Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Dumpingspanne – Bestimmung des Normalwerts – Einfuhren aus Ländern ohne Marktwirtschaft im Sinne von Art. 2 Abs. 7 Buchst. b der Verordnung Nr. 384/96 – Anwendung der Regeln für Länder mit Marktwirtschaft – Den Herstellern, die die in Art. 2 Abs. 7 Buchst. c der Verordnung Nr. 384/96 genannten kumulativen Bedingungen erfüllen, vorbehaltene Anwendung – Konzern (Verordnung Nr. 384/96 des Rates, Art. 2 Abs. 7) (vgl. Randnrn. 84-85)

2.                     Handlungen der Organe – Begründungspflicht – Reichweite – Verordnungen zur Einführung von Antidumpingzöllen (Art. 253 EG) (vgl. Randnr. 96)

3.                     Gemeinsame Handelspolitik – Schutz gegen Dumpingpraktiken – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 111-112)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates vom 5. Oktober 2006 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam (ABl. L 275, S. 1), soweit sie die Klägerinnen betrifft

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Apache Footwear Ltd und die Apache II Footwear Ltd (Qingxin) tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.

3.

Die Europäische Kommission, die Confédération européenne de l’industrie de la chaussure (CEC), BA. LA. di Lanciotti Vittorio & C. Sas sowie die 16 anderen Streithelfer, deren Namen im Anhang des Urteils aufgeführt sind, tragen ihre eigenen Kosten.