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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Frischpack GmbH & Co KG gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 30. Oktober 2003

(Rechtssache T-360/03)

    Verfahrenssprache: Deutsch

Die Frischpack GmbH & Co KG, Mailling (Deutschland), hat am 30. Oktober 2003 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht.

Prozeßbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt P. Bornemann.

Die Klägerin beantragt,

- die Entscheidung in dem Beschwerdeverfahren R 236/2003-2 abzuändern und teilweise, nämlich für die Waren "Käsescheiben in Großpackungen, nicht für den Endverbraucher bestimmt" aufzuheben;

- die beklagte Partei zur Tragung der Kosten des Verfahrens zu verurteilen.

                        

Klagegründe und wesentliche Argumente:

Angemeldete Gemeinschaftsmarke:Die dreidimensionale Marke in der Form einer Käseschachtel - Anmeldung Nr. 2 631 745

Waren oder Dienstleistungen:Waren der Klasse 29 (Lebensmittel in Scheibenform, insbesondere Käsescheiben)

Vor der Beschwerdekammer

angefochtene Entscheidung: Ablehnung der Eintragung durch die Prüferin

Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:- Es liege eine Verletzung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 vor.

- Der Marke sei das für die Eintragung erforderliche Maß an Unterscheidungskraft nicht abzusprechen.

- Ein Freihaltebedürfnis sei nicht zu erkennen.

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