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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 25. September 2008 - Regione Siciliana/Kommission

(Rechtssache T-363/03)1

(Nichtigkeitsklage - EFRE - Streichung einer finanziellen Beteiligung - Einziehung der schon gezahlten Beträge - Regionale oder lokale Einheit - Fehlendes unmittelbares Betroffensein - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Regione Siciliana (Italien) (Prozessbevollmächtigter: A. Cingolo, avvocato dello Stato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: E. de March und L. Flynn im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2003) 2890 final der Kommission vom 13. August 2003, die Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die der Klägerin mit der Entscheidung C (90) 2363 025 der Kommission vom 14. Dezember 1990 für ein Infrastrukturvorhaben in Sizilien bewilligt worden war, zu streichen und die von der Kommission im Rahmen dieser Beteiligung bereits gezahlten Beträge wieder einzuziehen, auf Nichtigerklärung der Belastungsanzeige Nr. 3240504102 der Kommission vom 26. September 2003 und auf Nichtigerklärung jeder anderen damit zusammenhängenden oder vorangegangenen Handlung

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Regione Siciliana trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 304 vom 13.12.2003.