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Urteil des Gerichts vom 13. September 2011 - Dredging International und Ondernemingen Jan de Nul/EMSA

(Rechtssache T-8/09)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Auftragsvergabeverfahren der EMSA - Einsatz von Bereitschaftsschiffen für Ölunfallbekämpfung - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage - Nichtübereinstimmung des Angebots mit dem Auftragsgegenstand - Folgen - Gleichbehandlung - Verhältnismäßigkeit - Definition des Auftragsgegenstands - Fehlende Mitteilung der Merkmale und Vorteile des ausgewählten Angebots - Begründung - Vergabe des Auftrags - Fehlendes Rechtsschutzinteresse - Antrag auf Ungültigerklärung des mit dem Auftragnehmer geschlossenen Vertrags - Anspruch auf Schadensersatz)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Dredging International NV (Zwijndrecht, Belgien) und Ondernemingen Jan de Nul NV (Hofstade-Aalst, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Martens und A. Van Vaerenbergh)

Beklagte: Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) (Prozessbevollmächtigter: J. Menze im Beistand der Rechtsanwälte J. Stuyck und A.-M. Vandromme)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EMSA vom 29. Oktober 2008, mit der das von den Klägerinnen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens EMSA/NEG/3/2008 über den Abschluss von Dienstleistungsaufträgen betreffend Bereitschaftsschiffe für Ölunfallbekämpfung (Los Nr. 2: Nordsee) abgegebene Angebot abgelehnt und der Auftrag an DC International vergeben wurde, auf Ungültigerklärung des zwischen der EMSA und DC International geschlossenen Vertrags und auf Schadensersatz

Die Klage wird abgewiesen.

Die Dredging International NV und die Ondernemingen Jan de Nul NV tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 82 vom 4.4.2009.