Language of document : ECLI:EU:T:2015:282





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. Mai 2015 –
easyGroup IP Licensing/HABM – Tui (easyAir‑tours)

(Rechtssache T‑608/13)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke easyAir‑tours – Ältere nationale Bildmarke airtours Ticket Factory – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Keine Ähnlichkeit der Zeichen – Keine Verwechslungsgefahr – Abänderungsbefugnis – Art. 65 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnis des Gerichts zur Abänderung der angefochtenen Entscheidung – Grenzen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 64 Abs. 1 Satz 2 und 65 Abs. 3) (vgl. Rn. 20, 68-70)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 24, 59, 65)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken easyAir‑tours und airtours Ticket Factory (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25, 26, 60, 64, 66)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke – Geringe Kennzeichnungskraft des dominierenden Bestandteils (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 32, 33, 36, 47, 50)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 5. September 2013 (Sache R 1029/2012‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Tui AG und der easyGroup IP Licensing Ltd

Tenor

1.

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 5. September 2013 (Sache R 1029/2012‑1) wird aufgehoben.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten die Kosten der easyGroup IP Licensing Ltd.

4.

Die Tui AG trägt ihre eigenen Kosten.