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Urteil des Gerichts vom 14. Juli 2016 – Monster Energy/EUIPO – Mad Catz Interactive (Darstellung eines schwarzen Quadrats mit vier weißen Streifen)

(Rechtssache T-567/15)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein schwarzes Quadrat mit vier weißen Streifen darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die drei vertikal aufgerichtete Krallen darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Monster Energy Company (Corona, Kalifornien, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: P. Brownlow, Solicitor)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: D. Gája)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Mad Catz Interactive, Inc. (San Diego, Kalifornien, Vereinigte Staaten)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Juli 2015 (Sache R 2368/2014-5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Monster Energy Company und Mad Catz Interactive

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Monster Energy Company trägt die Kosten.

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1     ABl. C 381 vom 16.11.2015.