Language of document : ECLI:EU:T:2016:408





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 14. Juli 2016 – Monster Energy/EUIPO – Mad Catz Interactive (Darstellung eines schwarzen Quadrats mit vier weißen Streifen)

(Rechtssache T‑567/15)

„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Unionsbildmarke, die ein schwarzes Quadrat mit vier weißen Streifen darstellt – Ältere Unionsbildmarke, die drei vertikal aufgerichtete Krallen darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 17, 18, 35)

2.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke, die ein schwarzes Quadrat mit vier weißen Streifen darstellt – Bildmarke, die drei vertikal aufgerichtete Krallen darstellt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19-22, 34, 54)

3.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 23)

4.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Erhöhte Unterscheidungskraft der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 36, 39, 40)

5.                     Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 58)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Juli 2015 (Sache R 2368/2014‑5) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Monster Energy Company und Mad Catz Interactive

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Monster Energy Company trägt die Kosten.