Language of document : ECLI:EU:T:2021:798


 


 



Beschluss des Gerichts (Neunte Kammer) vom 10. November 2021 –
KS und KD/Rat u. a.

(Rechtssache T771/20)

„Schadensersatzklage – Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Mission Eulex Kosovo – Offensichtliche Unzuständigkeit“

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – Zuständigkeit der Unionsgerichte – Schadensersatzklage – Klage auf Ersatz des durch Handlungen und Unterlassungen des Rates, der Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) entstandenen Schadens – Politische oder strategische Fragen im Zusammenhang mit der Festlegung der Tätigkeit, Prioritäten und Ressourcen einer Mission der Union – Ausschluss

(Art. 24 Abs. 1 Unterabs. 2 und Art. 40 AEUV; Art. 263, 265, 268 und 275 AEUV; Gemeinsame Aktion des Rates 2008/124)

(vgl. Rn. 28-33, 39-42)

Gegenstand

Klage gemäß Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der den Klägerinnen aufgrund verschiedener Handlungen und Unterlassungen des Rates, der Kommission und des EAD im Rahmen der Durchführung der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (ABl. 2008, L 42, S. 92) und insbesondere bei den während dieser Mission durchgeführten Untersuchungen zum Verschwinden und zur Ermordung von Familienmitgliedern der Klägerinnen 1999 in Pristina (Kosovo) entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird wegen offensichtlicher Unzuständigkeit des Gerichts abgewiesen.

2.

KS und KD tragen ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission.

3.

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) trägt seine eigenen Kosten.