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Klage, eingereicht am 11. Juni 2008 - Bundesverband Deutscher Milchviehhalter u.a./Rat

(Rechtssache T-217/08)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e. V. (Bonn, Deutschland), Romuald Schaber (Petersthal, Deutschland), Stefan Mann (Eberdorfergrund, Deutschland) und Walter Peters (Körchow, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte W. Renner und O. Schniewind)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge der Kläger

Die Verordnung (EG) Nr. 248/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten (ABl. L 76, S. 6) für nichtig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger wenden sich gegen die Verordnung (EG) Nr. 248/20081, durch welche die in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/20072 festgesetzten einzelstaatlichen Milchquoten zum 1. April 2008 zur Erleichterung einer größeren Milcherzeugung in der Gemeinschaft und zur Erfüllung der neuen Anforderungen des Milchmarktes um 2 % angehoben wurden.

Zur Begründung ihrer Klage machen die Kläger an erster Stelle geltend, dass die Erhöhung der einzelstaatlichen Milchquoten ermessensmissbräuchlich sei, da sie andere als die in den Erwägungsgründen angegebenen Gründe verfolge.

Darüber hinaus verletze die angefochtene Verordnung den EG-Vertrag, da Art. 37 Abs. 2 EG als Ermächtigungsnorm wegen der Vernachlässigung der in Art. 33 Abs. 1 Buchst. a und b EG genannten Ziele fehlerhaft angewendet worden sei, die Erfordernisse des Umweltschutzes im Sinne von Art. 6 EG rechtswidrig nicht berücksichtigt worden seien und die Pflicht zur Förderung und Erhaltung des kulturellen Erbes in der Gemeinschaft nach Art. 151 EG verletzt worden sei.

Ferner liege ein Verstoß gegen die Berufs- und Eigentumsfreiheit der Kläger sowie gegen das Diskriminierungsverbot vor

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1 - Verordnung (EG) Nr. 248/2008 des Rates vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten (ABl. L 76. S. 6).

2 - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 299, S. 1).