Klage, eingereicht am 11. Juni 2008 - Lemans/HABM - Stephen Turner (ICON)
(Rechtssache T-218/08)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Lemans Corporation (Janesville, USA) (Prozessbevollmächtigter: M. Cover, Solicitor)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Stephen Turner (Luddington, Vereinigtes Königreich)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 28. März 2008 in der Sache R 589/2007-2 aufzuheben,
festzustellen, dass der Widerspruch zurückzuweisen ist und die betroffene Gemeinschaftsmarke eingetragen werden kann, und
dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten, einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "ICON" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 18 und 25 - Anmeldung Nr. 2 197 366.
Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Wortmarke "IKON" für Waren in Klasse 9 - Markeneintragung Nr. 2 243 676 im Vereinigten Königreich.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung der Anmeldung in vollem Umfang.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Die Beschwerdekammer habe irrig entschieden, dass der andere Beteiligte im Beschwerdeverfahren zur Einlegung des Widerspruchs berechtigt gewesen sei.
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