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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 17. November 2008 - Sanatur / HABM - Sektkellerei Schloss Wachenheim (life light)

(Rechtssache T-222/08)1

(Gmeinschaftsmarke - Widerspruch - Zurücknahme des Widerspruchs - Erledigung der Hauptsache)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Sanatur GmbH (Singen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Wiume)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: S. Schäffner)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Sektkellerei Schloss Wachenheim AG (Trier, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 6. März 2008 (Sache R 1257/2006-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Sektkellerei Schloss Wachenheim AG und der Sanatur GmbH.

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und das HABM tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 223 vom 30.08.2008.