Amtsblattmitteilung
BESCHLUSS DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 27. September 2004
in der Rechtssache T-108/04: Nikolaus Steininger gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1 (Beurteilung der Laufbahnentwicklung - Verringerung der Beförderungspunkte - Erledigung der Hauptsache)
(Verfahrenssprache: Französisch)
In der Rechtssache T-108/04, Nikolaus Steininger, Beamter der Kommission, wohnhaft in Brüssel, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoest, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und H. Kraemer, Zustellungsanschrift in Luxemburg), wegen Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die dem Kläger für den Beurteilungszeitraum 2001 - 2002 zuerkannten Beförderungspunkte verringert wurden, hat das Gericht (Vierte Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten H. Legal sowie des Richters P. Mengozzi und der Richterin I. Wiszniewska-Bialecka - Kanzler: H. Jung - am 27. September 2004 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.
Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Klägers.
____________1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.