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Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss der Audiencia Nacional vom 16. April 2003 in dem Rechtsstreit Contse, S.A., Vivisol SRL und Oxigen Salud, S.A., gegen INSALUD (jetzt INGESA)

    (Rechtssache C-234/03)

Die Audiencia Nacional ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Beschluss vom 16. April 2003, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. Juni 2003, in dem Rechtsstreit Contse, S.A., Vivisol SRL und Oxigen Salud, S.A., gegen INSALUD (jetzt INGESA) um Vorabentscheidung über folgende Frage:

Verstößt es gegen die Artikel 12 EG, 43 ff. EG und 49 ff. EG sowie gegen Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG1 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge, dass in öffentliche Ausschreibungen für häusliche Atemtherapien und andere Techniken der Ventilationsunterstützung folgende Vergabebedingungen, besondere verwaltungstechnische Klauseln und technische Anforderungen aufgenommen wurden:

1.Anforderungen, die die Zulassung von Unternehmen davon abhängig machen, dass sie bereits über öffentlich zugängliche Geschäftsräume in der Provinz oder der Hauptstadt der Provinz verfügen, in der die Dienstleistung erbracht werden soll;

2.    Vergabekriterien, die

    a)Angebote aus einem Umkreis von 1 000 km um die Hauptstadt, in der die Dienstleistung erbracht werden soll, bevorzugen,

    b)das Vorhandensein öffentlich zugänglicher Geschäftsräume in bestimmten Orten derselben Provinz verlangen oder

    c)auf die vorherige Erbringung der Dienstleistung abstellen?

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1 - ABl. L 209 vom 24.7.1992, S. 1.