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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Julia Abad Pérez u. a. gegen den Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 7. Dezember 2001

    (Rechtssache T-304/01)

    Verfahrenssprache: Spanisch

Julia Abad Pérez u. a., sämtlich wohnhaft in Spanien, haben am 7. Dezember 2001 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Kläger sind die Rechtsanwälte Miquel Roca Junyent, Joan Roca Sagarra und Marta Pons de Vall Alomar.

Die Kläger beantragen,

(festzustellen, dass der Rat und die Kommission rechtswidrig gehandelt haben und demgemäß nach Artikel 288 EG für die Ausbreitung der BSE-Krise im Gebiet der Europäischen Union und folglich für die mit der vorliegenden Klage geltend gemachten Schäden haften;

(den Rat und die Kommission zu verurteilen, als Gesamtschuldner die den Klägern infolge dieser Krise entstandenen Schäden, die mit 19 438 372,69 Euro beziffert werden, sowie den ihnen entstandenen immateriellen Schaden (der auf 15 % des vorstehend angegebenen Betrages, also auf 2 915 755,80 Euro veranschlagt wird) zu ersetzen;

(dem Rat und der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kläger seien spanische Viehzüchter, die den Ersatz des Schadens begehrten, der ihnen infolge der so genannten "Rinderwahnsinn"-Krise entstanden sei, seitdem am 22. November 2000 der erste Fall von boviner spongiformer Enzephalopathie (BSE) in Spanien aufgetreten sei und der spanische Viehzuchtsektor in eine schwere Krise gestürzt worden sei, von der er sie noch nicht habe erholen können.

Jeder Viehzüchter habe gegenwärtig zu tragen:

(die Kosten der Beseitigung und Vernichtung spezifizierten Risikomaterials (SRM);

(in den meisten Fällen die Tötung des gesamten Viehbestands, wenn ein erkranktes Rind entdeckt werde;

(einen Rückgang des Rindfleischverbrauchs und das fehlende Vertrauen der Verbraucher wegen des Verlustes des Ansehens von Kalbfleisch auf dem Markt, mit den unmittelbaren wirtschaftlichen Kosten, die sich aus der Resonanz ergäben, die die Entdeckung jedes neuen Falles von Rinderwahnsinn oder einer an Creutzfeldt-Jakob erkrankten Person in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union in den Medien habe;

(die Entfernung der Wirbelsäule bei über zwölf Monate alten Kälbern.

Diese Schäden, zu denen damit zusammenhängende und immaterielle Schäden hinzuzurechnen seien, die ihnen außerdem entstanden seien, seien die Folge zunächst des Untätigbleibens und sodann des verspäteten und unzureichenden Handelns der Kommission und des Rates, die es BSE ermöglicht hätten, zur schwersten Landwirtschafts- und Lebensmittelkrise der Union seit ihrer Schaffung zu werden. Das Nichtvorhandensein einer entschlossenen Politik bei der Kontrolle dieser Krankheit im Hinblick auf deren vollständige Ausrottung, das deren Ausbreitung vom Vereinigten Königreich auf ganz Europa ermöglicht habe, stelle eine unerlaubte Handlung der betreffenden Gemeinschaftsorgane dar, da diese vom Auftreten der ersten Anzeichen der Krise an über Befugnisse für den Erlass aller rechtlicher Instrument verfügt hätten, die für die Beendung der Krise erforderlich gewesen seien.

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