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Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland), eingereicht am 16. März 2018 – KN/Minister for Justice and Equality

(Rechtssache C-191/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: KN

Rechtsmittelgegner: Minister for Justice and Equality

Vorlagefragen

Ist im Hinblick darauf, dass

das Vereinigte Königreich die Mitteilung gemäß Art. 50 EUV gemacht hat,

Ungewissheit herrscht, welche Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich getroffen werden, um die Beziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs zu regeln, und

dementsprechend ungewiss ist, in welchem Umfang KN in der Praxis Rechte aus den Verträgen, der Charta oder einschlägigen Rechtsvorschriften in Anspruch nehmen könnte, sollte er dem Vereinigten Königreich übergeben werden und nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs in Haft bleiben,

ein ersuchter Mitgliedstaat nach dem Recht der Europäischen Union verpflichtet, die Übergabe einer Person, für die ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, an das Vereinigte Königreich abzulehnen, wenn deren Übergabe im Übrigen nach dem nationalen Recht des Mitgliedstaats erforderlich wäre, und zwar

auf jeden Fall?

in bestimmten Fällen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls?

auf gar keinen Fall?

Falls die Antwort auf die erste Frage die unter ii) gegebene ist, welche Kriterien oder Erwägungen muss ein Gericht im ersuchten Mitgliedstaat prüfen, um festzustellen, ob die Übergabe verboten ist?

Ist das Gericht des ersuchten Mitgliedstaats im Rahmen der zweiten Frage verpflichtet, die endgültige Entscheidung über die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls zu vertagen, bis mehr Klarheit über die maßgebliche rechtliche Regelung herrscht, die nach dem Austritt des betroffenen ersuchenden Mitgliedstaats aus der Union eingeführt werden soll, und zwar

auf jeden Fall ?

in bestimmten Fällen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls?

auf gar keinen Fall?

Falls die Antwort auf die dritte Frage die unter ii) gegebene ist, welche Kriterien oder Erwägungen muss ein Gericht im ersuchten Mitgliedstaat prüfen, um festzustellen, ob es verpflichtet ist, die endgültige Entscheidung über die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls zu verschieben?

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