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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Finchimica S.p.A. und I.Pi.Ci. ( Industria Prodotti Chimici S.p.A. gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 26. Februar 2002

    (Rechtssache T-46/02)

    Verfahrenssprache: Englisch

Die Finchimica S.p.A. und die I.Pi.Ci. ( Industria Prodotti Chimici S.p.A. haben am 26. Februar 2002 eine Klage gegen das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen sind Koen Van Maldegem und Claudio Mereu, McKenna & Cuneo LLP, Brüssel (Belgien).

Die Klägerinnen beantragen,

(die Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG1 derart teilweise für nichtig zu erklären, dass Trifluralin aus dieser Entscheidung gestrichen wird;

(den Beklagten die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen begehren die teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung Nr. 2455/2001/EG, durch die der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Trifluralin der Klägerin in die Liste der prioritären Stoffe aufgenommen wird, deren Verwendung in der Europäischen Union insoweit eingeschränkt werden wird, als sie bei normalem Einsatz in der Landwirtschaft unmittelbare oder mittelbare "Einleitungen, Emissionen und Verluste" in der aquatischen Umwelt zur Folge haben.

Die Klagegründe und wesentliche Argumente ähneln den in der Rechtssache T-45/02 (Dow AgroSciences u. a./Parlament und Rat2 geltend gemachten.

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1 - (ABl. 2000, L 331, S. 1.

2 - (Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.