Beschluss des Gerichts vom 23. September 2014 – Jaczewski/Kommission
(Rechtssache T-178/13)1
(Nichtigkeitsklage – Landwirtschaft – Rechtsschutzinteresse – Rechtsakt mit Verordnungscharakter, der Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht – Keine individuelle Betroffenheit – Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Kläger: Grzegorz Jaczewski (Bielany, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Goss)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Rossi und A. Szmytkowska)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2012) 5049 endgültig der Kommission vom 24. Juli 2012 über die Genehmigung der Gewährung ergänzender nationaler Direktzahlungen in Polen für das Jahr 2012
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Herr Grzegorz Jaczewski trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 156 vom 1.6.2013.