Language of document :

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Oktober 2007 - Evropaïki Dynamiki / EFSA

(Rechtssache T-69/05)1

(Erledigung der Hauptsache - Öffentliche Aufträge - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit [EFSA]- Nichtigerklärung der Ausschreibung - Gegenstandslos gewordene Klage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigter: N. Korogiannakis)

Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) (Bevollmächtigte: zunächst A. Cuvillier und D. Detken, dann A. Cuvillier und S. Gabbi im Beistand von J. Stuyck, Rechtsanwalt)

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 3. Dezember 2004, mit der das Angebot der Klägerin im Rahmen der Ausschreibung für die Bereitstellung von Informationsdienstleistungen zur Einrichtung eines Extranet zwischen den nationalen Agenturen der Mitgliedstaaten, der EFSA und der Kommission abgelehnt wurde, sowie der Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die EFAS trägt die gesamten Kosten.

____________

1 - ABl. C 106 vom 30.04.2005.