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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. März 2009 - Aker Warnow Werft und Kvaerner/Kommission

(Rechtssache T-68/05)1

(Staatliche Beihilfen - Schiffbau - Ehemalige Deutsche Demokratische Republik - Beihilfen, die zur Deckung der Verluste aus Schiffbauaufträgen gewährt werden - Beihilfen im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit - Keine überhöhte Zahlung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Aker Warnow Werft GmbH (Rostock, Deutschland), Kvaerner ASA, (Oslo, Norwegen) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt M. Schütte und B. Immenkamp, Solicitor, später Rechtsanwalt M. Schütte)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und V. Kreuschitz)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/374/EG der Kommission vom 20. Oktober 2004 über eine staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Kvaerner Warnow Werft (ABl. 2005, L 120, S. 21)

Tenor

Die Entscheidung 2005/374/EG der Kommission vom 20. Oktober 2004 über eine staatliche Beihilfe Deutschlands zugunsten der Kvaerner Warnow Werft wird für nichtig erklärt.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Aker Warnow Werft GmbH und der Kvaerner ASA.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2005.