Language of document :

Klage, eingereicht am 28. September 2021 – Europäische Kommission/Republik Polen

(Rechtssache C-601/21)

Verfahrenssprache: Polnisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Stobiecka-Kuik, G. Wils und P. Ondrůšek)

Beklagte: Republik Polen

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Republik Polen dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 1 Abs. 1 und 3 sowie Art. 15 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe1 in Verbindung mit Art. 346 Abs. 1 Buchst. a AEUV verstoßen hat, dass sie Ausnahmen in Bezug auf die Herstellung bestimmter Dokumente, Vordrucke und Zeichen hinzugefügt hat, die in der Richtlinie 2014/24/EU nicht vorgesehen sind;

der Republik Polen die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Bei der Umsetzung der Richtlinie 2014/24 habe Polen die Herstellung einer ganzen Reihe von Dokumenten, Vordrucken und Zeichen vom Anwendungsbereich der in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren ausgenommen. Die von der Republik Polen eingeführten Ausnahmen beträfen öffentliche Dokumente (wie z. B. Personalausweise, Reisepässe und Seefahrtbücher), Steuerzeichen, Legalisierungszeichen und Kontrollaufkleber, Wahlzettel und holografische Zeichen auf Wahlscheinen sowie Mikroprozessoren mit Software für die Verwaltung öffentlicher Dokumente, IT-Systeme und Datenbanken, die für die Nutzung öffentlicher Dokumente erforderlich seien. Nach Ansicht der Kommission stellt die Einführung dieser Ausnahmen einen Verstoß gegen die Richtlinie 2014/24 dar, da eine Einschränkung des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie vorgenommen worden sei, die nicht durch die Bestimmungen der Richtlinie 2014/24 oder von Art. 346 AEUV gerechtfertigt sei. Die Kommission verweist auf das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-187/16, Kommission/Österreich, als wichtigen Präzedenzfall in dieser Hinsicht.

Im Vorverfahren habe sich Polen auf die Notwendigkeit berufen, die Sicherheit öffentlicher Dokumente zu schützen. Die Kommission räumt zwar ein, dass die Sicherheit und Echtheit dieser Dokumente gewährleistet werden muss, ist jedoch der Ansicht, dass Polen nicht nachgewiesen habe, dass der erforderliche Schutz, auch gegen Fälschung oder im Zusammenhang mit den Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten, im Rahmen des in der Richtlinie 2014/24 vorgesehenen Verfahrens zur Vergabe öffentlicher Aufträge nicht verwirklicht werden könne.

____________

1     ABl. 2014, L 94, S. 65.