Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 12. März 2009 - Arpaillange u. a./Kommission
(Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Einstellung - Einstufung - Ehemalige Einzelsachverständige - Diplom - Berufserfahrung - Einrede der Rechtswidrigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Joséphine Arpaillange u. a. (Santiago, Chile) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Berscheid)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: I. Sulce und B. Driessen)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidungen der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde über die Festlegung der Einstellungsbedingungen der Kläger, wie sie sich aus deren Vertragsbedienstetenverträgen ergeben, soweit ihnen von dieser Behörde weniger Jahre als Berufserfahrung anerkannt wurden, als sie tatsächlich besitzen, und Schadensersatz
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 261 vom 28.10.2006, S. 35.