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Amtsblattmitteilung

 

Klage, eingereicht am 21. September 2005 - COFRA / Kommission

(Rechtssache T-363/05)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger(in/nen): COFRA s.r.l. (Barletta, Italien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwalt Michele Arcangelo Calabrese)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klagepartei(en)

Die Klägerin beantragt vorbehaltlich aller prozessualen Rechte, festzustellen, dass die Kommission durch die in der Klageschrift angeführten rechtswidrigen Verhaltensweisen das Gemeinschaftsrecht schwer und offensichtlich verletzt und der Klägerin einen Vermögensschaden zugefügt hat, und die Beklagte daher zur Zahlung folgender Beträge als Schadensersatz zu verurteilen:

a)    387 700,00 Euro mit Wertverlustausgleich nach den ISTAT-Indexen vom 26. Juni 2001 bis zur Verkündung des Urteils;

b)    387 700,00 Euro mit Wertverlustausgleich nach den ISTAT-Indexen vom 26. Juni 2001 bis zur Verkündung des Urteils;

c)    387 700,00 Euro mit Wertverlustausgleich nach den ISTAT-Indexen vom 26. Juni 2001 bis zur Verkündung des Urteils;

d)    Zinsen für diese Beträge mit Wertverlustausgleich;

e)    Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten für die technische Beratung der Klägerin.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-362/05 (Nuova Agricast/Kommission).

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