Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 12. Dezember 2017 –
For Tune/EUIPO – Simplicity trade (opus AETERNATUM)
(Rechtssache T‑815/16)
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke opus AETERNATUM – Ältere Unionswortmarke OPUS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001)“
1. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 22, 23, 77)
2. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 25, 30)
3. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke AETERNATUM und Wortmarke OPUS
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 34, 46, 49, 50, 72, 79-82)
4. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 35-37, 43)
5. Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates)
(vgl. Rn. 54)
6. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Bildliche Ähnlichkeit zwischen einer Bildmarke und einer Wortmarke
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 55)
7. Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Geringe Unterscheidungskraft der älteren Marke – Auswirkung
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b)
(vgl. Rn. 71)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 14. September 2016 (Sache R 152/2016‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Simplicity trade und For Tune |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die For Tune sp. z o.o. trägt die Kosten. |