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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2017 – Coedo Suárez/Rat

(Rechtssache T-4/17)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen – Antrag auf Anerkennung der Dienstunfähigkeit als berufsbedingt – Einstufung des Antrags als Beschwerde – Angemessene Frist – Nicht ordnungsgemäßes vorheriges Verwaltungsverfahren – Unzulässigkeit – Haftung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ángel Coedo Suárez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und R. Meyer)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 4. März 2016, mit der die Anerkennung der Dienstunfähigkeit des Klägers als berufsbedingt abgelehnt wurde, und auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Ángel Coedo Suárez trägt die Kosten.

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1     ABl. C 78 vom 13.3.2017.