Language of document : ECLI:EU:T:2017:891





Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. Dezember 2017 – Coedo Suárez/Rat

(Rechtssache T4/17)

„Öffentlicher Dienst – Beamte – Versetzung in den Ruhestand von Amts wegen – Antrag auf Anerkennung der Dienstunfähigkeit als berufsbedingt – Einstufung des Antrags als Beschwerde – Angemessene Frist – Nicht ordnungsgemäßes vorheriges Verwaltungsverfahren – Unzulässigkeit – Haftung“

1.      Beamte – Versorgungsbezüge – Invalidengeld – Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs der Krankheit mit der Berufstätigkeit – Erforderlichkeit eines entsprechenden Antrags des Betroffenen – Möglichkeit der Verwaltung, von Amts wegen eine Feststellung zu treffen – Fehlen

(Beamtenstatut, Art. 78 Abs. 5)

(vgl. Rn. 28, 29, 35)

2.      Beamte – Soziale Sicherheit – Invalidengeld – Feststellung der Dienstunfähigkeit und des ursächlichen Zusammenhangs mit der Berufstätigkeit – Zuständigkeit des Ärzteausschusses – Gerichtliche Überprüfung – Grenzen

(Beamtenstatut, Art. 78)

(vgl. Rn. 30)

3.      Beamte – Soziale Sicherheit – Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten – Dienstunfähigkeit – Verschiedene Regelungen – Einheitlicher Begriff der Berufskrankheit – Anerkennung der Krankheit durch den Invaliditätsausschuss als Berufskrankheit – Verpflichtung des Ärzteausschusses, die gleiche Ursache anzuerkennen – Fehlen

(Beamtenstatut, Art. 73 und 78)

(vgl. Rn. 32)

4.      Beamtenklage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Unterscheidung von einem Antrag im Sinne von Art. 90 Abs. 1 des Statuts – Unterscheidung vom Gericht vorzunehmen

(Beamtenstatut, Art. 90 Abs. 1 und 2)

(vgl. Rn. 35)

5.      Beamte – Versorgungsbezüge – Invalidengeld – Feststellung des ursächlichen Zusammenhangs der Krankheit mit der Berufstätigkeit – Erforderlichkeit eines entsprechenden Antrags des Betroffenen – Einhaltung einer angemessenen Frist – Beurteilungskriterien – Fristbeginn

(Beamtenstatut, Art. 73, 78 Abs. 5 und Art. 90 Abs. 1 sowie Anhang VIII)

(vgl. Rn. 41-48)

6.      Beamte – Soziale Sicherheit – Versicherung gegen Unfälle und Berufskrankheiten – Dienstunfähigkeit – Verschiedene Regelungen – Einheitlicher Begriff der Berufskrankheit – Gleichzeitige Stellung der Anträge nach der jeweiligen Regelung – Zulässigkeit

(Beamtenstatut, Art. 73 und 78)

(vgl. Rn. 52)

7.      Beamte – Fürsorgepflicht der Verwaltung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Tragweite – Verpflichtung der Verwaltung, von den Beschwerde- und Klagefristen abzuweichen – Fehlen

(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)

(vgl. Rn. 59, 64)

8.      Beamte – Außervertragliche Haftung der Organe – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Kumulative Voraussetzungen

(Art. 340 Abs. 2 AEUV)

(vgl. Rn. 70)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung der Entscheidung des Rates vom 4. März 2016, mit der die Anerkennung der Dienstunfähigkeit des Klägers als berufsbedingt abgelehnt wurde, und auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Herr Ángel Coedo Suárez trägt die Kosten.