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Klage, eingereicht am 30. Juli 2006 - Schell / Kommission

(Rechtssache F-83/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Arno Schell (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Aufhebung des Verzeichnisses der in den Beförderungsjahren 2004 und 2005 beförderten Beamten, soweit der Name des Klägers nicht darin aufgeführt ist, und inzident Aufhebung der diese Entscheidungen vorbereitenden Maßnahmen;

hilfsweise, Aufhebung der Zuteilung der Beförderungspunkte für die genannten Beförderungsjahre, soweit sie den Kläger betrifft;

Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Für seine Klage macht der Kläger sieben Klagegründe geltend:

den ersten stützt er auf einen Verstoß gegen Artikel 45 des Statuts;

den zweiten auf einen Verstoß gegen die Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu diesem Artikel;

den dritten auf einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot;

den vierten auf einen Verstoß gegen den Verwaltungsleitfaden "Beurteilung und Beförderung der Beamten" und die nachfolgenden Leitfäden;

den fünften auf einen Verstoß gegen das Verbot eines willkürlichen Verfahrens und gegen das Verbot des Amtsmissbrauchs sowie auf eine Verletzung der Begründungspflicht;

den sechsten auf einen Verstoß gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes und gegen die Regel "patere legem quam ipse fecisti";

den siebten auf eine Verletzung der Fürsorgepflicht.

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