Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 10. November 2021 –
PIK-KO/EUIPO – Haribo Ricqles Zan (P.I.C. Co.)
(Rechtssache T‑73/21)
„Unionsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Unionsbildmarke P.I.C. Co. – Ältere nationale Bildmarke PIK – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001) – Art. 53 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 (jetzt Art. 60 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung 2017/1001) – Teilweise Nichtigerklärung“
1. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)
(vgl. Rn. 19-21, 53)
2. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise – Grad der Aufmerksamkeit des Publikums
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)
(vgl. Rn. 23)
3. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)
(vgl. Rn. 25)
4. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)
(vgl. Rn. 27, 28, 30)
5. Unionsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Bestehen einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarken P.I.C. Co. und PIK
(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 53 Abs. 1 Buchst. a)
(vgl. Rn. 38, 47, 51, 52, 61-65)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 27. November 2020 (Sache R 1847/2019-5) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen Haribo Ricqles Zan und PIK-KO |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die PIK-KO AD trägt die Kosten. |