Klage, eingereicht am 12. Dezember 2013 – Time/HABM (InStyle)
(Rechtssache T-651/13)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Time Inc. (New York, USA) (Prozessbevollmächtigte: D. Cañadas Arcas)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 20. September 2013 in der Sache R 827/2013-2 aufzuheben;
dem HABM die Kosten einschließlich derjenigen des bei ihm durchgeführten Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16 und 41 – Anmeldung Nr. 11 264 223.
Entscheidung des Prüfers: Teilweise Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.