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Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 18. April 2024 – Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-599/22)1

(Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Art. 258 AEUV – Verordnung [EG] Nr. 29/2009 – Anforderungen an Datalink-Dienste im einheitlichen europäischen Luftraum – Art. 3 Abs. 1 – Vom betreffenden Mitgliedstaat benannte Anbieter von Flugverkehrsdiensten – Versäumnis dieses Anbieters, die erforderlichen Maßnahmen zu erlassen, damit die ATS-Dienste anbietenden Stellen über die Fähigkeit verfügen, die in dieser Verordnung festgelegten Datalink-Dienste zu erbringen und zu betreiben – Art. 4 Abs. 3 EUV – Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch D. Triantafyllou, B. Sasinowska und G. Wilms als Bevollmächtigte)

Beklagte: Hellenische Republik (vertreten durch S. Chala als Bevollmächtigte)

Tenor

Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 29/2009 der Kommission vom 16. Januar 2009 zur Festlegung der Anforderungen an Datalink-Dienste im einheitlichen europäischen Luftraum in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2015/310 der Kommission vom 26. Februar 2015 geänderten Fassung in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 EUV verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um zu gewährleisten, dass der von ihr benannte ATS-Dienstleister Art. 3 Abs. 1 dieser Verordnung nachkommt.

Die Hellenische Republik trägt die Kosten.

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1     ABl. C 424 vom 7.11.2022