BESCHLUSS DES GERICHTS (Fünfte Kammer)
14. Mai 2007
Rechtssache T‑149/04
Imre Czigàny u. a.
gegen
Kommission der Europäischen Gemeinschaften
„Öffentlicher Dienst – Beamte – Beurteilung – Beurteilung der beruflichen Entwicklung – Beurteilungsverfahren 2001/2002 – Offensichtlich unzulässige und offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrende Klage“
Gegenstand: Klage auf Aufhebung des Beurteilungsverfahrens 2001/2002, soweit die Kläger davon betroffen sind, hilfsweise der Beurteilungen ihrer beruflichen Entwicklung für diesen Zeitraum
Entscheidung: Die Klage wird teilweise als offensichtlich unzulässig und im Übrigen als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen. Die Kläger tragen ihre eigenen Kosten.
Leitsätze
Beamte – Klage – Vorbringen gleicher Argumente und Vorlage gleicher oder gleichartiger Beweise wie in anderen Klagen, die zuvor als unzulässig und unbegründet abgewiesen wurden – Offensichtlich unzulässige und unbegründete Klage
(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 111; Beamtenstatut, Art. 43)