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Klage, eingereicht am 21. Dezember 2007 - Kommission / CAE Consulting

(Rechtssache T-474/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: A.-M. Rouchaud-Joët und S. Lejeune sowie Rechtsanwalt O. Prost)

Beklagte: CAE Consulting GmbH (Sexau, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage der Kommission für zulässig und begründet zu erklären und ihr stattzugeben;

die Beklagte zu verurteilen, der Kommission einen Betrag von 25 574 EUR, erhöht durch Verzugszinsen um den Betrag von 10 189,31 EUR bis 31. Dezember 2007 und ab 1. Januar 2008 bis zur vollständigen Zahlung 3,67 EUR pro Tag des Verzugs zu zahlen; ab 31. Mai 2001 ist ebenfalls Zinseszins zu leisten;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit der Klage begehrt die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung der von der Gemeinschaft geleisteten Anzahlung einschließlich Verzugszinsen, weil diese den Teil des Fördervertrags ("Cost reimbursement contract") EP Nr. 26970 nicht erfüllte habe, der mit dem Konsortium, dessen Mitglied sie gewesen sei, über das Projekt "Neutral Archiving of EDA Data (ARCHIVE)" im Rahmen des Vierten Europäischen strategischen Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiet der Informationstechnologien (ESPRIT) (1994-1998) geschlossen worden sei.

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