Klage, eingereicht am 6. Februar 2014 – Energy Brands/HABM – Smart Wines (SMARTWATER)
(Rechtssache T-81/14)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Energy Brands, Inc. (New York, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: D. Stone und R. Allos, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Smart Wines GmbH (Köln, Deutschland)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 19. November 2013 in der Rechtssache R 903/2013-2 aufzuheben;
dem HABM und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer ihre eigenen Kosten und die der Klägerin aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Wortmarke „SMARTWATER“ für Waren in den Klassen 30, 32 und 33 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 400 194.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Ältere Gemeinschaftswortmarke Nr. 5 853 601 für die Wortmarke „SMART WINES“ für Waren in den Klassen 30 und 33.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde in vollem Umfang stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verletzung der Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.