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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Xanthippi Liakoura gegen den Rat der Europäischen Union,

eingereicht am 5. August 2003

    (Rechtssache T-281/03)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

Xanthippi Liakoura, wohnhaft in Brüssel, hat am 5. August 2003 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Jean A. Martin.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung des Rates vom 5. Mai 2003 aufzuheben, soweit es darin abgelehnt wird,

1.in der endgültigen Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2001 folgende Passage der allgemeinen Bewertung zu entfernen: "Ich ermutige sie dazu, wieder die Aufgaben der Arbeitskoordinierung und -verteilung im Schreibdienst zu übernehmen, die sie in der Vergangenheit wirksam erledigt hat";

2.in der Beurteilung die "Fähigkeit zur Mobilität und Vielseitigkeit" zu vermerken;

(dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass sich die Anstellungsbehörde geweigert hat, in ihrer Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis 30. Juni 2001 zwei Sätze zu entfernen bzw. zu vermerken.

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin insbesondere geltend:

(einen Verstoß gegen die Philosophie der fakultativen Bemerkungen, da die Tatsache, dass sie ermutigt werde, "wieder die Aufgaben der Arbeitskoordinierung und -verteilung im Schreibdienst zu übernehmen", in keiner Weise die Einzelbeurteilungen "sehr gut" in den entsprechenden Rubriken rechtfertige;

(eine Inkohärenz der Beurteilung;

(einen Verstoß gegen die Bemerkungen des Beurteilungsausschusses;

(die Tatsache, dass sie Opfer einer Belästigung am Arbeitsplatz geworden sei;

(die Tatsache, dass sie vollständig und ohne jeden Zweifel eine Fähigkeit zur Mobilität und Vielseitigkeit bewiesen habe. Es entspreche daher dem Statut, dieses Verdienst ausdrücklich in der streitigen Beurteilung zu vermerken.

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