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Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 27. Januar 2006 - Van Mannekus / Rat

(Rechtssache T-280/03)1

(Dumping - Einfuhren von totgebranntem [gesintertem] Magnesit mit Ursprung in China - Änderung zuvor eingeführter Antidumpingmaßnahmen - Nichtigkeitsklage - Einrede der Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Van Mannekus & Co. BV (Schiedam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Bleier)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigter: S. Marquardt im Beistand von Rechtsanwalt G. Berrisch)

Streithelferin zur Unterstützung des Beklagten: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: T. Scharf und K. Talaber Ricz)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 986/2003 des Rates vom 5. Juni 2003 zur Änderung der mit der Verordnung (EG) Nr. 360/2000 auf die Einfuhren von totgebranntem (gesintertem) Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten Antidumpingmaßnahmen (ABl. L 143, S. 5)

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten des Rates.

Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 251 vom 18.10.2003.