Amtsblattmitteilung
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2005 - Recalde Langarica / Kommission
(Beamte - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Verteidigungsrechte - Artikel 26 des Statuts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begriff des ständigen Wohnsitzes - Dienst für einen anderen Staat)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger(in/nen): Lucía Recalde Langarica (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte R. García-Gallardo Gil-Fournier und D. Domínguez Pérez)
Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: J. Curral im Beistand der Rechtsanwälte J. Rivas Andrés und J. Gutiérrez Gisbert)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung der Kommission, mit der der Klägerin die Auslandszulage entzogen wurde
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
____________1 - 2 - ABl. C 239 vom 4.10.2003.