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Amtsblattmitteilung

 

Urteil des Gerichts erster Instanz vom 13. September 2005 - Recalde Langarica / Kommission

(Beamte - Auslandszulage - Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs VII des Statuts - Verteidigungsrechte - Artikel 26 des Statuts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Begriff des ständigen Wohnsitzes - Dienst für einen anderen Staat)

(Rechtssache T-283/03)1

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger(in/nen): Lucía Recalde Langarica (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte R. García-Gallardo Gil-Fournier und D. Domínguez Pérez)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: J. Curral im Beistand der Rechtsanwälte J. Rivas Andrés und J. Gutiérrez Gisbert)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung der Kommission, mit der der Klägerin die Auslandszulage entzogen wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 -

2 - ABl. C 239 vom 4.10.2003.