Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 11. Juni 2014 –
Communicaid Group/Kommission
(Rechtssache T‑4/13)
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen des Sprachunterrichts für das Personal der Organe, Einrichtungen und Agenturen der Union mit Standort in Brüssel – Ablehnung der Angebote eines Bieters – Grundsatz der Transparenz – Nichtdiskriminierung – Gleichbehandlung – Art. 94 der Haushaltsordnung – Auswahlkriterien – Begründungspflicht – Zuschlagskriterien – Offensichtlicher Beurteilungsfehler“
1. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht auszuwählen – Beurteilung anhand der Informationen, über die der Kläger zum Zeitpunkt der Klageerhebung verfügt (Art. 296 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 3) (vgl. Rn. 21‑24, 28)
2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Erforderlichkeit, die Chancengleichheit zu gewährleisten und dem Grundsatz der Transparenz zu genügen – Tragweite – Interessenkollision zwischen einem Bieter und einem Mitglied des Bewertungsausschusses – Verstoß – Beweislast (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 52 Abs. 2 und 89 Abs. 1) (vgl. Rn. 51‑53, 59, 82)
3. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Rn. 95, 96)
4. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Dem öffentlichen Auftraggeber eingeräumte Möglichkeit, mit einem Bieter nach Öffnung der Angebote Kontakt aufzunehmen – Pflicht, einen Bieter aufzufordern, die Unterlagen, die die Ausschluss- und Auswahlkriterien betreffen, durch weitere Unterlagen zu ergänzen oder zu präzisieren – Fehlen (Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 146 Abs. 3) (vgl. Rn. 105)
5. Gerichtliches Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Pauschale Verweisung auf andere, der Klageschrift als Anlage beigefügte Schriftstücke – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Rn. 128)
Gegenstand
| Klage auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der Beschlüsse, mit denen die Kommission die Communicaid Group Ltd nicht als Bestbieterin für die Lose 1, 2, 4, 7, 8 und 9 der Ausschreibung HR/R3/PR/2012/002 hinsichtlich Rahmenvereinbarungen über die Abhaltung von Sprachkursen für das Personal der Organe, Einrichtungen und Agenturen der Europäischen Union mit Standort in Brüssel (Belgien) gereiht hat |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die Communicaid Group Ltd trägt die Kosten, einschließlich der Kosten, die durch das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entstanden sind. |