Language of document : ECLI:EU:C:2016:521

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

20. Juni 2016(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑40/16

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Hamburg (Deutschland) mit Entscheidung vom 15. Januar 2016, beim Gerichtshof eingegangen am 25. Januar 2016, in dem Verfahren

Irene Uhden

gegen

KLM Royal Dutch Airlines NV

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts Y. Bot

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 7. Juni 2016, das am 13. Juni 2016 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Landgericht Hamburg dem Gerichtshof mitgeteilt, dass sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt habe.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts. Die Auslagen anderer Beteiligter für die Abgabe von Erklärungen vor dem Gerichtshof sind nicht erstattungsfähig.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C‑40/16 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Luxemburg, den 20. Juni 2016

Der Kanzler

 

      Der Präsident

A. Calot Escobar

 

      K. Lenaerts


* Verfahrenssprache: Deutsch.