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Klage, eingereicht am 31. März 2014 – Mo Industries/HABM (Splendid)

(Rechtssache T-203/14)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Mo Industries LLC (Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. González-Bueno Catalán de Ocón)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Januar 2014 in der Sache R 1542/2013-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „Splendid“ für Waren der Klassen 18 und 25 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 11 613 131.

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung Nr. 207/2009.