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Klage, eingereicht am 28. März 2014 – LR Health & Beauty Systems/HABM – Robert McBride (LR nova pure.)

(Rechtssache T-202/14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: LR Health & Beauty Systems GmbH (Ahlen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Weber und L. Thiel)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Robert McBride Ltd (Manchester, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. Januar 2014 in der Sache R 272/2013-2 aufzuheben;

dem Beklagten und gegebenenfalls der anderen Verfahrensbeteiligten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „LR nova pure.“ für Waren der Klasse 3 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 851 361.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Internationale Wortmarke NOVA.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.