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Klage, eingereicht am 28. März 2014 – Victor International/HABM – Ovejero Jiménez und Becerra Guibert (VICTOR)

(Rechtssache T-204/14)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Victor International GmbH (Elmshorn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kaase und J. Plate)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Gregorio Ovejero Jiménez und María Luisa Cristina Becerra Guibert (Alicante, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 22. Januar 2014 in der Sache R 2208/2012-2 insoweit aufzuheben, als dem Widerspruch stattgegeben wurde;

dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen;

den Streithelfern die Kosten des Verfahrens vor dem HABM aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „VICTOR“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 28 und 35 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 8 409 963.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Gregorio Ovejero Jiménez und María Luisa Cristina Becerra Guibert.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: mehrere nationale Bildmarken mit dem Wortbestandteil „Victoria“ für Waren und Dienstleistungen der Klassen 25 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die angefochtene Entscheidung wurde teilweise aufgehoben.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 und 4 dieser Verordnung und Regel 22 Abs. 3 und 4 der Verordnung Nr. 2868/95, Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 und Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.