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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Oktober 2007 - Lo Giudice / Kommission

(Rechtssache T-27/05)1

(Beamte - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Beurteilungsverfahren 2003 - Verfahrensmängel - Art. 43 des Statuts - Anspruch auf Anhörung - Krankheitsurlaub - Ärztliche Bescheinigung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Carmela Lo Giudice (Grimbergen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte F. Frabetti und G. Bounéou, dann Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Kraemer)

Gegenstand

Ungültigerklärung des Beurteilungsverfahrens für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003, hilfsweise, Aufhebung der Entscheidung vom 4. Mai 2004, mit der die Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für den betreffenden Zeitraum endgültig erstellt wurde.

Tenor

Die Entscheidung der Kommission vom 4. Mai 2004, mit der die Beurteilung der beruflichen Entwicklung der Klägerin für das Beurteilungsjahr 2003 endgültig erstellt wurde, wird aufgehoben.

Die Kommission trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 82 vom 2.4.2005.