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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 18. Mai 2006 - Corvoisier u. a. / EZB

(Rechtssache F-13/05)1

(Personal der Europäischen Zentralbank − Stellenausschreibung − Beschwerende Maßnahme − Vorverfahren − Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Sandrine Corvoisier, Roberta Friz, Hundjy Preud'Homme und Elvira Rosati (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte G. Vandersanden und L. Levi)

Beklagte: Europäische Zentralbank (Prozessbevollmächtigte: H. Weenink und K. Sugar im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Erstens Aufhebung der Stellenausschreibung ECB/156/04 der Europäischen Zentralbank zur Besetzung von sechs Stellen für "Records Management Specialists", zweitens Aufhebung aller zur Durchführung der Stellenausschreibung erlassenen Entscheidungen und drittens Ersatz der Schäden, die sich aus allen vorgenannten Entscheidungen ergeben sollen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 132 vom 25.5.2005 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-126/05 eingetragen und ist mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).