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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 12. Juli 2006 - D / Kommission

(Rechtssache F-18/05)1

Berufskrankheit - Antrag auf Anerkennung der Verschlimmerung der Krankheit, an der der Kläger leidet, als Berufskrankheit

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: D (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Van Rossum, S Orlandi und J.-N. Louis)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: J. Currall)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der ablehnenden Entscheidung der Kommission über den Antrag des Klägers, die Verschlimmerung der Krankheit, an der er leidet, als Berufskrankheit anzuerkennen

Tenor des Urteils

Die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit der der Antrag abgelehnt wurde, die Krankheit oder die Verschlimmerung der Krankheit des Klägers als Berufskrankheit anzuerkennen, wird aufgehoben.

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 155 vom 25.6.2005 (ursprünglich beim Gericht erster Instanz unter dem Aktenzeichen T-147/05 registrierte und mit Beschluss vom 15. Dezember 2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesene Rechtssache).