Beschluss des Gerichts vom 21. September 2012 - TI Media Broadcasting und TI Media/Kommission
(Rechtssache T-501/10)
(Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Italienischer Markt für Bezahlfernsehen - Beschluss zur Änderung der Verpflichtungen, die an eine Entscheidung geknüpft sind, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt wird - Ausschreibung für die Vergabe von digitalen terrestrischen Fernsehfrequenzen in Italien - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Italienisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerinnen: Telecom Italia Media Broadcasting Srl (TI Media Broadcasting) (Rom, Italien) und Telecom Italia Media SpA (TI Media) (Rom) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. Caravita di Toritto, L. Sabelli, F. Pace und A. d'Urbano)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Gencarelli und P. Manzini, dann L. Malferrari und J. Bourke)
Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Sky Italia Srl (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. González Díaz und F. Salerno)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses K(2010) 4976 endg. der Kommission vom 20. Juli 2010 zur Änderung der Verpflichtungen, die an eine Entscheidung geknüpft sind, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen vereinbar erklärt wird (Sache COMP/M.2876)
Tenor
Der erste und der vierte Antrag haben sich erledigt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Jeder Verfahrensbeteiligte trägt seine eigenen Kosten.
____________1 - ABl. C 346 vom 18.12.2010.