Klage, eingereicht am 29. Mai 2012 - Lidl Stiftung/HABM - LĺDL MUSIC (LIDL)
(Rechtssache T-226/12)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Verfahrensbeteiligte
Klägerin: Lidl Stiftung & Co. KG (Neckarsulm, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Schaeffer, M. Wolter und A. Marx)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: LĺDL MUSIC, spol. s r.o. (Brünn, Tschechische Republik)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 21. März 2012 (R 2380/2010-1) aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "LIDL" für Waren der Klasse 15 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 6 861 025.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Nationale Bild- und Gemeinschaftswortmarke "LĺDL MUSIC" für Waren der Klasse 15.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe:
- Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates und gegen Regel 22 Abs. 3 und 4 der Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission;
- Verstoß gegen Art. 15 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 42 Abs. 2 und 3 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates;
- Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.
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