Language of document : ECLI:EU:T:2014:95





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 27. Februar 2014 – Advance Magazine Publishers/HABM – López Cabré (VOGUE)

(Rechtssache T‑229/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke VOGUE – Ältere Gemeinschaftswortmarke VOGUE – Verwechslungsgefahr – Identität oder Ähnlichkeit der Waren – Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Ungenauigkeit der Markenanmeldung – Art. 26 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009 – Regel 2 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 – Teilweise Zurückweisung der Anmeldung“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 25, 26)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien – Einander ergänzender Charakter der Waren (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke – Angabe der von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen – Erfordernisse der Klarheit und der Eindeutigkeit – Bestimmung des Schutzumfangs der Marke durch die zuständigen Behörden und die Wirtschaftsteilnehmer (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 26 Abs. 1 Buchst. c; Verordnung Nr. 2868/95 der Kommission, Art. 1 Regel 2 Abs. 2) (vgl. Rn. 34‑37)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke VOGUE und Wortmarke VOGUE (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 50‑54)

5.                     Gemeinschaftsmarke – Beschwerdeverfahren – Klage beim Unionsrichter – Befugnisse des Gerichts – Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der Beschwerdekammern (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 65) (vgl. Rn. 55)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 26. März 2012 (Sache R 1170/2011‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Eduardo López Cabré und der Advance Magazine Publishers, Inc.

Tenor

1.

Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 26. März 2012 (Sache R 1170/2011‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Eduardo López Cabré und der Advance Magazine Publishers, Inc. wird aufgehoben, soweit mit ihr die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 18. März 2011 bestätigt wurde, dem Widerspruch für die Zubehörteile in Klasse 18 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung stattzugeben.

2.

Im Übrigen wird der Antrag auf Aufhebung der in Nr. 1 dieses Tenors genannten Entscheidung zurückgewiesen.

3.

Über den Antrag, dem Widerspruch nur stattzugeben, soweit er Regenschirme, Sonnenschirme und Zubehörteile für Regenschirme und Sonnenschirme betrifft, ist nicht zu entscheiden.

4.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.