Klage, eingereicht am 5. Februar 2024 – Schmidt Spiele/EUIPO – de Gea Quintana (DDG)
(Rechtssache T-53/24)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Schmidt Spiele GmbH (Berlin, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt T. Urek)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: David de Gea Quintana (Hale Barns, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke DDG – Anmeldung Nr. 18 567 763
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. Dezember 2023 in der Sache R 1039/2023-2
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die angefochtene Entscheidung aufzuheben;
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 28. September 2021 aufzuheben;
die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen;
dem EUIPO die Kosten einschließlich der Kosten des Verfahrens vor dem EUIPO aufzuerlegen.
Angeführte Klagegründe
Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.
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