Urteil des Gerichts vom 7. November 2011 - Longinidis/Cedefop
(Rechtssache T-283/08 P)1 (Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Unbefristeter Vertrag - Entlassung - Begründung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Verteidigungsrechte)
Verfahrenssprache: Griechisch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführer: Pavlos Longinidis (Thessaloniki, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte P. Giatagantzides und S. Stavropoulos, dann Rechtsanwälte P. Giatagantzides und K. Kyriazi)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop) (Prozessbevollmächtigte: M. Fuchs im Beistand von Rechtsanwalt P. Anestis)
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 24. April 2008, Longinidis/Cedefop (F-74/06, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Urteils
Tenor
Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Herr Pavlos Longinides trägt seine eigenen Kosten und die dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung im vorliegenden Rechtszug entstandenen Kosten.
____________1 - ABl. C 272 vom 25.10.2008, Korrigendum ABl. C 313 vom 6.12.2008.