Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 1. April 2009 - Perry/Kommission
(Schadensersatzklage - Verjährung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Claude Perry (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Culioli)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J.-P. Keppenne und P. van Nuffel)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger aufgrund von Beschuldigungen entstanden sein soll, wonach bei der Durchführung von Verträgen zwischen der Kommission und Gesellschaften des Klägers humanitäre Gemeinschaftsbeihilfen veruntreut worden seien
Tenor
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Herr Claude Perry trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 260 vom 11.10.2008.